Die Highlights

Reitbeteiligungen & Fremdreiter

Kompromissloser 100%-Schutz. Natürlich inkl. Ansprüche der RB sowie deren Krankenkasse und aller anderen gegen Dich.
Keine „böse Falle“ wie bei vielen anderen Anbietern!
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Pferd ohne Reiten / Gnadenbrotpferd

Der erste Tarif, der bei sämtlichen Pferden die nicht geritten werden, keine böse Falle enthält.
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Update-Garantie

Sollten wir die Bedingungen irgendwann weiter verbessern / erweitern, so gelten diese Änderungen sofort für Dich mitversichert – ohne dass Du was dafür tun musst.
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Pferdehänger mit grünen Kennzeichen

Sind bei uns kostenlos mitversichert. Egal, wie viele Du davon besitzt! Du brauchst sie also nicht zusätzlich haftpflichtversichern und sparst dadurch ordentlich Geld.
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Geliehene Kutschen

Schäden an geliehenen Kutschen sind ohne Wenn und Aber mitversichert: keine Begrenzungen, keine Selbstbeteiligung! Ausnahme Komfort-Deckung: 250 € Selbstbeteiligung.

Wolfsriss

Er ist wieder da: der Wolf. Sollte Dein Pferd von einem Wolf getötet werden, helfen wir Dir. Wir zahlen Dir bis zu 10.000 €.
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Handpferd

Du nimmst ab und zu mal ein Handpferd mit auf den Ausritt? Viel Spaß dabei! Wir geben Dir Rückendeckung, wenn etwas passiert.
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Führen auf Halfter?

Ist mitversichert.
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Teilnahme an Pferderennen und sonstigen Veranstaltungen aller Art

Ist mitversichert. Das Gleiche gilt für Umzüge, Schauvorführungen, Orientierungs- und Wanderritte, usw. Du brauchst Dir bei der Teilnahme an Turnieren, Schauvorführungen oder sonstigen Veranstaltungen – gleich welcher Art! – keinerlei Gedanken machen: wir geben Dir volle Deckung. Natürlich auch beim Training / Vorbereitungen!

Mietsachschäden an Stallungen, Koppeln, etc.

Dein Pferd hat die Boxenwand rausgetreten, eine Tränke oder eine Futterraufe abgerissen? Du hast abends beim Verlassen des Stalls vergessen einen Wasserhahn zu schließen? Kein Problem – das übernehmen wir für Dich. Ausnahme Komfort-Deckung: max. 50.000 € und 250 € Selbstbeteiligung.

Schäden durch Deckakte

Dein Pferd hat ein anderes (fremdes) Pferd etwas lieber, als Dir recht ist? Die Person, der das beglückte Pferd gehört, fordert nun Schadensersatz für Untersuchungen, Behandlungen, usw.? Kein Problem – wir sind für Dich da. Auch dann, wenn es sich um einen gewollten Deckakt handelt und dabei etwas passiert.

Forderungsausfalldeckung

Dein Pferd wurde getreten – die Verantwortlichen sind aber nicht versichert und nicht zahlungsfähig? Kein Problem: wir helfen Dir! Bis zur vollen Versicherungssumme, ohne Selbstbeteiligung und ohne Mindestschadenhöhe!
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Pferderipper / Opferschutz

Eines unserer größten Highlights: Als erster und einziger Anbieter deutschlandweit bieten wir Dir hier Schutz bis zu 10.000 €, wenn Dein Pferd von einem Pferderipper verletzt oder gar getötet wird.
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50.000.000 €

Wenn schon, denn schon! Anders als die meisten anderen bieten wir Dir in der Exklusiv-Deckung den maximalen Schutz bis 50 Mio. € (Komfort-Deckung: 20 Mio. €)
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Rabattstaffelung

Den vollen Beitrag zahlst Du immer nur für das erste Pferd. Ab dem 2. Pferd gibt es (auch für jedes weitere Pferd) satte 20% Rabatt auf den Beitrag.

Die Beiträge für die Zusatzpakete werden immer nur einmal erhoben.

Pferde ohne Reiten (z. B. Gnadenbrotpferde*) kosten immer 60 €.

Geliehene Pferde-Hänger

Schäden an geliehenen Pferdehängern sind ohne Wenn und Aber mitversichert: keine Begrenzungen, keine Selbstbeteiligung! Ausnahme Komfort-Deckung: 250 € Selbstbeteiligung.
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Rettungseinsätze

Dein Pferd ist von der Koppel entkommen und muss daraufhin gesucht und gerettet werden? Keine Sorge: wir helfen Dir! Wir übernehmen die Such-, Rettungs- und Bergungskosten.
Für die Komfort-Deckung gilt: es muss gleichzeitig ein versicherter Schadenfall vorliegen.
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Unentgeltlicher Reitunterricht

Deine Meinung ist gefragt und Du erteilst daher ab und zumal unentgeltlichen Unterricht? Kein Problem: wir stehen hinter Dir, wenn etwas passiert.
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Reiten mit gebissloser / ungewöhnlicher Zäumung?

Ist mitversichert.
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Reiten ohne Sattel?

Ist mitversichert.
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Kosten einer Nottötung

Wir übernehmen die Kosten, wenn Dein Pferd bei einem Schadenfall so schwer verletzt wird, dass es eingeschläfert werden muss. Ebenso übernehmen wir die Kosten der Abholung / des Abdeckers – auch dann, wenn Dein Pferd bei einem Schadenfall getötet wird.

Kutschfahrten

Du fährst (auch) gerne Kutsche und möchtest Dein Pferd einfahren bzw. als Kutschpferd nutzen? Kein Problem! Anders als bei anderen Anbietern musst Du uns das nicht einmal mitteilen und schon gar nicht Dein Pferd ein einem teureren Tarif versichern.

Wir geben Dir beim Kutsche fahren volle Deckung. Freunde / Bekannte / Gäste darfst Du natürlich auch auf Deine Fahrten mitnehmen, aber bitte nur unentgeltlich. Passiert unterwegs etwas, helfen wir Dir.
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Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Arbeitgebern, sonstigen Dritten

Nur nochmal zur Klarstellung: Wenn Dein Pferd irgendeine dritte Person schädigt und aus dem o. g. Umfeld Ansprüche gegen Dich geltend gemacht werden – dann stehen wir hinter Dir. Es kann Dir nichts passieren. Wie Du an der Formulierung „sonstige Dritte“ erkennen kannst, lassen wir diesen Punkt bewusst offen, um für Dich 100%ige Klarheit zu schaffen.
Das gilt nicht nur für Deine Reitbeteiligung(en), sondern für alle Personen, die Dein Pferd schädigen könnte. Einzige Ausnahme: Familienmitglieder, die im gleichen Haushalt wohnen.
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Bestleistungs-Garantie

Andere machen daraus ein großes Tam-Tam – bei uns ist es ganz selbstverständlich mit drin: die Bestleistungsgarantie. Findest Du irgendwo auf dem deutschen Markt ein Produkt, dass in irgendeinem Punkt besser als das hier angebotene ist, bieten wir Dir automatisch die gleichen Leistungen an (gilt nur für die Exklusiv-Deckung).
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Halter-Gemeinschaft / abweichende Halterschaft?

Dein Pferd gehört Dir nicht allein? Oder Du möchtest das Pferd Deines Kindes versichern?
Anders als sonst üblich droht Dir hier nicht die Gefahr, dass die falsche Person versichert ist, während der echte Halter des Pferdes irgendwann ohne Versicherungsschutz ist. Benenne einfach den Mithalter / wahren Halter des Pferdes und diese Person ist automatisch voll mitversichert! Kostenlos!
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Geliehenes Reitzubehör

Schäden an geliehenem Reitzubehör sind ohne Wenn und Aber mitversichert: keine Begrenzungen, keine Selbstbeteiligung! Ausnahme Komfort-Deckung: 250 € Selbstbeteiligung.
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Gemeinschaftseigentum

Schäden an Gemeinschaftseigentum sind ohne Wenn und Aber mitversichert: keine Begrenzungen, keine Selbstbeteiligung! Ausnahme Komfort-Deckung: 250 € Selbstbeteiligung.
Nur der Dir gehörende Anteil ist nicht erstattungsfähig, da es sich diesbezüglich um einen Eigenschaden handelt.
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Gierige Stallbesitzer?

Dein Pferd hat (angeblich) die Holzwände seiner Box angenagt. Der Stallbetreiber möchte nun auf Deine Kosten gleich die gesamte Box sanieren.
Übliche Versicherungen sind hier komplett außen vor, Stichwort: die nicht versicherte „übermäßige Abnutzung“. Wir schicken Dir jedoch Hilfe vor Ort vorbei.
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Koppelunfälle / Prügeleien

Dein Pferd hat ein anderes verprügelt oder soll dies angeblich getan haben? Kein Problem, sowas passiert halt. In einem solchen Fall klären wir für Dich die Rechtslage. Unberechtigte Ansprüche werden wir für Dich abwehren, berechtigte Ansprüche der Geschädigten werden vollumfänglich bezahlt. Du kannst Dich also entspannt zurücklehnen und einen Tee trinken. Wir kümmern uns um alles andere.
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Mitversicherung von Fohlen

Es gibt Nachwuchs bei Deiner Stute? Herzlichen Glückwunsch! Dein neues Fohlen ist bis zu 18 Monate (Ausnahme Komfort-Deckung: 12 Monate) kostenlos mitversichert. Gib uns einfach nur Bescheid und schon ist alles erledigt.

Kostendifferenzdeckung

Du bist bereits versichert? Super! Du möchtest den Schutz der Vierpfotenmakler-THV aber sofort haben? Kein Problem!
Beantrage die Versicherung für den Zeitpunkt, zu dem der bisherige Vertrag abläuft und wähle bei der Berechnung einfach die Kostendifferenzdeckung an. Sämtliche Leistungen, die Dein bisheriger Vertrag nicht hat, werden dann von uns „oben drauf gesattelt“. Die ersten zwei Jahre Kostendifferenzdeckung kosten pauschal 15%, drei Jahre kosten 30% des normalen Beitrages.
Kurz: Du bleibst bis zum Ablauf beim alten Versicherer, bekommst aber sämtliche Leistungen der Vierpfotenmakler-THV sofort!
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Reitbeteiligungen & Fremdreiter

Zu kaum einem Punkt herrscht mehr Unsicherheit unter Pferdehaltern, die eine RB auf ihrem Pferd haben.
Und in der Tat: es gibt nicht wenige Versicherer, die hier keinen ausreichenden Schutz bieten.
Einige schließen Schäden an der RB sogar explizit aus!

Bei uns bist Du zu 100% safe.

Richtet die RB mit dem Pferd einen Schaden an, bist Du versichert.
Fällt die RB runter und wird verletzt, bist Du ebenfalls rund herum abgesichert.
Wir prüfen für Dich die Rechtslage, schützen Dich vor unberechtigten Forderungen und regulieren die berechtigten Ansprüche der RB oder sonstigen Dritten.

Kurz: 100%ige Sicherheit!

Pferd ohne Reiten / Gnadenbrotpferd

Was die meisten nicht wissen: Sämtliche Tarife für Gnadenbrot- bzw. Rentnerpferde, Aufzuchtpferde, Zuchtpferde usw. beinhalten grundsätzlich ein Problem: Sie leisten nicht bei Reitunfällen - egal, wodurch sie passieren. Was nun, wenn sich jemand unerlaubt auf Dein Pferd setzt und es dabei zum Unfall kommt? Dann stehst Du - Mitschuld des Reiters hin oder her - erst einmal voll in der Schusslinie und die Krankenkassen kennen bei ihren Regressforderungen kein Erbarmen.

Wir haben dieses Problem gelöst!

Sämtliche Unfälle, die sich im Zusammenhang mit Reiten ereignen, sind mitversichert. Um uns alle gegen Missbrauch zu schützen, sind diese Schadenfälle mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 € je Schadenfall belegt. Die Wahrscheinlichkeit solcher Unfälle ist gering - wenn sie aber eintreten, sind die Folgen existenzbedrohend bis existenzvernichtend. 1.000 € Selbstbeteiligung sind dagegen ein sehr überschaubares Risiko.

Für die Ehrlichen unter uns bieten wir somit soliden Versicherungsschutz.

Die Unehrlichen, die sich über den sehr günstigen Beitrag Versicherungsschutz für ein tatsächlich gerittenes Pferd erschleichen wollen, schrecken wir mit der Selbstbeteiligung ab. Dadurch wirst Du als Teil der Versichertengemeinschaft vor Missbrauch (und steigenden Beiträgen) geschützt.

Update-Garantie

Mal so unter uns: mit Versicherungen befasst sich keiner gerne.
Sie sind kompliziert, unübersichtlich, jeder erzählt was anderes…

Wenn man einmal was abgeschlossen hat, befasst man sich danach nur noch ungerne damit.
Das ist absolut verständlich.

Problematisch wird es immer dann, wenn Verträge irgendwann uralt und ggfs. nicht mehr zeitgemäß sind.
Da können ganz klammheimlich Deckungslücken entstehen.

Damit Du Dich nicht drum kümmern musst und mehr Zeit mit Deinem Pferd verbringen kannst, haben wir für Dich die Update-Garantie eingebaut.
Ohne dass Du auch nur noch einen Finger krumm machen musst, bekommst Du von uns immer den aktuellsten Versicherungsschutz.

Wenn wir die Bedingungen irgendwann mal verändern, gelten für Dich sofort die neuen (verbesserten) Regelungen!
Ergeben sich Verschlechterungen gegenüber einer vorherigen Regelung, so gelten diese für Dich nicht.

Das ist doch mal ein Wort, oder?

Pferdehänger mit grünen Kennzeichen

Pferdehänger brauchen eine Haftpflichtversicherung -auch die mit grünem Kennzeichen.
Eine gesetzliche Pflicht besteht zwar nicht – aber man haftet trotzdem für Schäden, die mit dem Hänger angerichtet werden.

Schön blöd, wer sich da aus Geiz die Haftpflichtversicherung spart.

Bestes Beispiel: ein Hänger wird vom zugfahrzeug abgekoppelt und per Hand in seine Parklücke geschoben.
Durch einen dummen Zufall macht sich der Hänger selbständig und rollt auf die Straße. Oder in Richtung spielender Kinder. Oder…

Das sind genug Beispiele? Das sehen wir auch so.

Kurzum: Deine Pferdehänger mit grünem Kennzeichen sind ohne weiteres Zutun in dieser THV mitversichert. Kostenlos.

Wolfsriss

Wird Dein Pferd von einem Wolf getötet, erstatten Dir den Wert Deines Pferdes und übernehmen für Dich die Kosten des Abdeckers.

Wir leisten bis zu 10.000 €.

Handpferd

Du nimmst ab und zu mal ein Handpferd mit auf den Ausritt?
Viel Spaß dabei!

Wir geben Dir Rückendeckung, wenn etwas passiert.

Führen auf Halfter

Ja, die Leute haben Recht. So etwas kann – je nach Situation – durchaus als grob fahrlässig durchgehen.
Du hast trotzdem den vollen Versicherungsschutz und musst nichts befürchten, wenn etwas passiert und Schadensersatzforderungen auf Dich zukommen.
Ehrenwort.

Wichtiger Hinweis: vor einer eventuellen strafrechtlichen Verfolgung (z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung) können auch wir Dich nicht schützen!

Forderungsausfalldeckung

Nicht jeder Tierhalter ist versichert. Richtet das Pferd eines nicht versicherten Halters einen Schaden an Dir und / oder Deinem Pferd an, dann besteht die große Gefahr, dass Du leer ausgehen wirst.

Wir helfen Dir an dieser Stelle! Du musst lediglich einen vollstreckbaren Titel gegen diese Person erwirken und uns diesen übergeben. Wir zahlen Dir dann den eigenen Schaden und helfen Dir. Ruf uns in solch einem Fall an, wir werden Dir dann helfen und Dich Schritt für Schritt durch den Vorgang begleiten.

Pferderipper (nur in der Exklusiv-Deckung)

Hinter dem Schlagwort "Pferderipper" versteckt sich in Wahrheit viel mehr: es handelt sich hier um einen waschechten Opferschutz. Wann immer Dir ein Fremder in bösartiger Absicht Dein Pferd schädigt, der Täter aber nicht ermittelbar ist, helfen wir mit bis zu 10.000 € für die Wiederherstellung der Gesundheit Deines Pferdes! Das wäre zum Beispiel ein Pferderipper.

Echte Fälle aus der Praxis:

- Auf einer Koppel wurde Pferden nachts Löschkalk auf den Rücken gestreut. Die Verätzungen waren gravierend.
- In einer Silvesternacht machen sich Unbekannte einen Spaß daraus, Böller auf eine Koppel zu werfen und Raketen waagerecht in die Pferdemenge zu feuern. Eines der wild in Panik umher rennenden Pferde zieht sich einen Sehnenschaden zu.

Wir möchten an dieser Stelle Hilfe bieten, wenn entweder eine OP-Versicherung (noch) nicht greift oder keine (teure) Krankenversicherung für Dein Pferd besteht.

50.000.000 € (nur in der Exklusiv-Deckung)

Wir wollten von vornherein Nägel mit Köpfen machen, denn halbgare Angebote gibt es schließlich genug auf dem Markt.

Zugegeben: dass ein Schaden eintritt, dessen Höhe wirklich bis 50.000.000 € reicht, ist höchst unwahrscheinlich.
Statistiken sind eine tolle Sache. Blöd ist es nur, wenn man sich auf der falschen Seite wieder findet.

Daher haben wir gesagt: wenn, dann richtig. Keine halben Sachen, sondern maximale Sicherheit!

Geliehene Pferde-Hänger

Schnell kommt man in die Lage, sich einen Hänger leihen zu müssen.
Spätestens dann, wenn Dein Pferd notfallmäßig in die Klinik muss, bist Du für einen ausgeliehenen Hänger dankbar.

Genau dabei passiert es immer wieder: beschädigte Heckklappen, Trenn- und Seitenwände sind die häufigsten Schadenbilder.

Mit uns bist Du sicher – egal wie teuer die Reparatur wird. Denn wir haben hier kein Sublimit versteckt, sondern leisten uneingeschränkt. Lediglich bei der Komfort-Deckung gilt ein Selbstbehalt von 250 €.

Rettungseinsätze / Bergungskosten

Ja, Du hast richtig gelesen. Wir übernehmen die Bergungs- und Rettungskosten.

Dahinter steht kein Sublimit, d. h. wir zahlen in voller Höhe.
Damit auf den Schreck und die Angst ums Pferd nicht auch noch der finanzielle Tiefschlag folgt.

Bei der Komfort-Deckung gilt: die Kostenübernahme erfolgt nur im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall.

Unentgeltlicher Reitunterricht

Wir wissen, wie es im Reiter-Alltag zugeht.
Gute Reiter werden gerne nach ihrer Meinung gefragt und schnell findet man sich in dem wieder, was man als „Reitunterricht“ bezeichnen kann.

Fällt die Person während einer Unterrichteinheit runter, wird es für Dich ganz schnell eng.
Schnell kommt es zu Schadensersatzforderungen gegen Dich.

Erwähnt die geschädigte Person dann in ihrem Fragebogen zum Schadenhergang irgendwo das Wort „Reitunterricht“, lehnen übliche Anbieter ganz schnell den Schadenfall ab und Du stehst ganz alleine da.

Willst Du das?

Bei uns können hier von vornherein keine solchen Missverständnisse entstehen. Unentgeltliches Erteilen von Unterricht ist ohne Wenn und Aber mitversichert.

Reiten mit gebissloser / ungewöhnlicher Zäumung

Ja, die Leute haben Recht. So etwas kann – je nach Situation – durchaus als grob fahrlässig durchgehen.
Du hast trotzdem den vollen Versicherungsschutz und musst nichts befürchten, wenn etwas passiert und Schadensersatzforderungen auf Dich zukommen.
Ehrenwort.

Wichtiger Hinweis: vor einer eventuellen strafrechtlichen Verfolgung (z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung) können auch wir Dich nicht schützen!

Reiten ohne Sattel

Ja, die Leute haben Recht. So etwas kann – je nach Situation – durchaus als grob fahrlässig durchgehen.
Du hast trotzdem den vollen Versicherungsschutz und musst nichts befürchten, wenn etwas passiert und Schadensersatzforderungen auf Dich zukommen.
Ehrenwort.

Wichtiger Hinweis: vor einer eventuellen strafrechtlichen Verfolgung (z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung) können auch wir Dich nicht schützen!

Kutschfahrten

Ja, richtig gelesen. Bei uns sind (auch) vor der Kutsche eingesetzte Pferde für den gleichen Preis versichert wie jedes andere (Reit-) Pferd. Du musst dies nicht einmal mitteilen und es wird auch kein Mehrpreis fällig.

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Arbeitgebern, sonstigen Dritten

Hier machen wir für Dich "den Sack zu". Die Abdeckung der Regressansprüche ist quasi die Fortsetzung zum Schutz bei Reitbeteiligungen & Fremdreitern.

Die Kurzfassung lautet auch hier: wir haben an alles gedacht. Es kann Dir hier nichts passieren.

Noch kürzer: 100% Sicherheit!

Bestleistungs-Garantie

Wir geben Dir die Garantie, dass Du hier das beste Produkt vor Dir hast, das es auf dem gesamten Markt gibt.

Sollte uns etwas durchgerutscht sein und ein anderer Anbieter ist tatsächlich in einem Punkt besser als wir, dann bieten wir Dir den exakt gleichen Schutz.

Du musst uns dazu nur dessen Versicherungsbedingungen zeigen und schon bieten wir Dir den gleichen Schutz.

Haltergemeinschaft / abweichende Halterschaft

Das „Problem“ einer jeden THV ist, dass sie den Halter versichert.
Deswegen heißt sie ja auch „Tierhalter-Haftpflichtversicherung“ und nicht „Pferde-Haftpflicht“ o. ä.

Das „Problem“ besteht darin, dass Besitzer, Eigentümer und Halter drei verschiedene Personen sein können.
Gerade bei Haltergemeinschaften kann das problematisch werden.

Oder auch dann, wenn die Eltern das Pferd des Kindes versichern, das Kind irgendwann erwachsen und flügge wird – und die Eltern „das Pferd weiter versichern“.
Das wird oft so gemacht, man möchte dem Nachwuchs ja was Gutes tun.

Das Blöde ist aber, dass eben nicht das Pferd, sondern der Halter versichert wird!

Konkret (und etwas salopp gesagt) entsteht nun folgendes Problem: Papi ist nun als Halter eines Pferdes versichert – hat aber gar kein Pferd.
Die nicht mehr im Elternhaus wohnende und auf eigenen Beinen stehende Tochter ist Halterin eines Pferdes – ist aber nicht versichert.

Wir haben diese Gefahr von vornherein für Dich gebannt: Gib einfach den (oder die) Mithalter des Pferdes an und diese Person ist ohne Wenn und Aber mitversichert.

Geliehenes Reitzubehör

Ein Sattel zur Probe, eine geliehene Pferdedecke oder der ausgeliehene Reithelm, weil man den eigenen zuhause liegen gelassen hat.
Schnell sind hier Schäden passiert und dann heißt es üblicherweise: geliehene Sachen sind nicht mitversichert.

Bei uns nicht. Du bekommst auch hier volle Deckung ohne Sublimit. Lediglich bei der Komfort-Deckung gilt ein Selbstbehalt von 250 €.

Gemeinschaftseigentum

Ihr habt als Stallgemeinschaft gemeinsam etwas angeschafft?
Zum Beispiel eine Magnetfelddecke, ein Solarium, einen Pferdehänger oder, oder, oder…? Du oder Dein Pferd ha(s)t es kaputt gemacht?

Kein Problem!

Wir geben Dir volle Deckung, auch hier wieder ohne Sublimit. Lediglich bei der Komfort-Deckung gilt ein Selbstbehalt von 250 €.

Nur der Dir gehörende Anteil ist nicht erstattungsfähig, da es sich diesbezüglich um einen Eigenschaden handelt.

Gierige Stallbesitzer

Du wechselst den Stall. Häufig werden nun plötzlich (angebliche) Schäden an der Pferdebox entdeckt, die Dein Pferd verursacht haben soll, Stichwort: übermäßige Abnutzung.
Diese sind in Haftpflichtversicherungen üblicherweise ausgeschlossen.

Wir bieten Dir hier dagegen Abhilfe!

Auf Wunsch schicken wir Dir eine Reparaturfirma vorbei, die den Schaden begutachtet und die Schadenhöhe beziffert.
Damit hast Du eine aussagekräftige Gegenmeinung zur Hand, die Dir helfen kann.

Das Ganze bieten wir Dir als erster und einziger Anbieter – und das auch noch kostenlos!

Koppelunfälle / Prügeleien

Du hast hier volle Deckung durch uns. Wir prüfen für Dich - wie in jedem anderen Schadenfall - die Rechtslage und leisten eine entsprechende Entschädigung.

Auch wenn hier nicht der volle Schaden übernommen wird - weil z. B. eine "Mitschuld" des geschädigten Pferdes in Abzug gebracht wird - so übernehmen wir für Dich dennoch immer 100% dessen, was Du zahlen müsstest.

Auf Deutsch: Du musst auch in solch einem Fall nichts zahlen! Sollte die Gegenseite mehr Geld fordern, dann klären wir das für Dich - notfalls auch vor Gericht.

Du musst Dir also keinerlei Sorgen machen und in keinem Fall (!) selbst zahlen!

Kostendifferenzdeckung

Das sperrige Wort "Kostendifferenzdeckung" ist im Grunde eine einfache Sache. Ich versuche es an einem ganz platten Beispiel erklären:

Stell Dir vor, Du hättest Dir ein Stück Kuchen gekauft. Leider gab es in der Konditorei keine Sahne zu kaufen, also hast Du den Kuchen halt ohne Sahne gekauft. Auf dem Heimweg kommst Du an einer zweiten Konditorei vorbei. Diese verkauft ihren Kuchen aber ausschließlich mit Sahne.

Du müsstest Deinen Kuchen also ohne Sahne essen und könntest erst beim nächsten Mal das kaufen, was Du wirklich möchtest: Kuchen mit Sahne.

Wir sind der zweite Konditor. Wir machen es aber anders. Wir geben Dir die Sahne einfach so dazu, sodass Du jetzt schon das hast, was Du eigentlich haben möchtest - ohne dass Du ein zweites Stück Kuchen kaufen musst!

Mir ist völlig klar, dass das Beispiel sehr platt ist und in vielerlei Hinsicht massiv hinkt. Ich möchte es an dieser Stelle nur etwas bildlich beschreiben, weil eine solche "Kostendifferenzdeckung" nicht nur sehr sperrig klingt, sondern auch einfach schwer zu erläutern ist. Sie ist auch nur sehr selten anzutreffen, daher ist sie den allermeisten völlig unbekannt. Also erläutere ich es mal ganz ohne Versicherungsdeutsch.